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   OVG Sachsen, 28.12.2010 - 3 B 137/10   

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https://dejure.org/2010,26218
OVG Sachsen, 28.12.2010 - 3 B 137/10 (https://dejure.org/2010,26218)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.12.2010 - 3 B 137/10 (https://dejure.org/2010,26218)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - 3 B 137/10 (https://dejure.org/2010,26218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 1a, § 5 Abs. 2 S. 2
    Einholung des Aufenthaltstitels gemäß § 39 Nr 3 AufenthV, falsche Angaben zur Erlangung eines Visums als Ausweisungsgrund, Unzumutbarkeit der Nochholung des Visumverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland; Antrag auf Erteilung eines Besuchsvisums bei Angabe falscher Daten zu seinem Familienstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3, 6
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland; Antrag auf Erteilung eines Besuchsvisums bei Angabe falscher Daten zu seinem Familienstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2010 - 3 B 137/10
    Damit liegt dem Fall eine Konstellation zu Grunde, in der auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 - Presseerklärung, zitiert nach juris) von dem Vorliegen eines Ausweisungsgrunds nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 a AufenthG ausgehen konnte.
  • OVG Sachsen, 30.09.2010 - 3 B 52/10

    Nachweis von Sprachkenntnissen im Sinne von § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2010 - 3 B 137/10
    Dabei kann die Rechtsfrage offen bleiben, ob in einer Konstellation wie der vorliegenden § 39 Nr. 3 AufenthG überhaupt Anwendung finden kann (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 30.9.2010 - 3 B 52/10 -), denn der Antragsteller hat auch unabhängig von dem nunmehr ausgeräumten Vorwurf des Eingehens einer Mehrehe einen Ausweisungsgrund verwirklicht; damit erfüllt er die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG weiterhin nicht und besitzt - worauf das Verwaltungsgericht Dresdenim Ergebnis zu Recht hingewiesen hat - keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels i. S. v. § 39 Nr. 3 AufenthV.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2021 - 2 M 124/21

    Abschiebungsandrohung; (vollziehbare) Ausreisepflicht; Vorliegen eines

    Im Übrigen musste ihr bei Eröffnung des Betriebes bewusst sein, dass der Antragsteller keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hat, so dass sie nicht schutzwürdig darauf vertrauen konnte, dass er ihr ununterbrochen als Mitarbeiter zur Verfügung steht (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 3 B 137/10 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15

    Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits

    Eine Zusammenrechnung der Werte der einzelnen Anträge unterbleibt gemäß Nr. 1.1.3 des Streitwertkatalogs, weil die Antragsteller die begehrte Akteneinsicht als Rechtsgemeinschaft begehren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.12.2010 - 3 B 137/10 -, juris, RdNr. 16).
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